Sprungziele

Sturzflutrisikomanagement

Die Gemeinde hat im Rahmen eines staatlich geförderten Pilotprojekts die bei Starkregen möglicherweise auftretenden Überflutungen im Gemeindegebiet durch wild abfließendes Wasser und durch Bachhochwasser mittels mathematischer Simulationsrechnungen untersuchen lassen.

Die hydraulischen Berechnungen erfolgten für die Niederschlagsjährlichkeiten „N30/50/100 Jahre“und „Nselten“. Nach den Berechnungsergebnissen sind im Ereignisfall „N100“ bei rd. 240 bebauten Wohngrundstücken Wassertiefen von 5 cm bis maximal 20 cm, und bei weiteren rd. 130 bebauten Wohngrundstücken Wassertiefen von mindestens 20 cm bis über 100 cm möglich. Größtenteils handelt es sich um Grundstücke in Ortschaften sowie vereinzelt im Außenbereich (Anwesen und Weiler).
Bei derartigen Unwetterereignissen bestehen örtlich erhebliche Gefahren für Leib und Leben durch schnell fließende, mitreißende Wasserströme auf überfluteten Verkehrswegen und Grundstücken (Verletzungen; Ertrinken); ebenso bei plötzlicher Flutung von Gebäudekellern und Tiefgaragen durch Ertrinken und Stromschläge. Das Eindringen von Sturzflutwasser in Gebäude führt insbesondere zu Verschlammungen, Vernässungsschäden in den Gebäuden, am Inventar und an Einlagerungen. Austretendes Heizöl aus aufschwimmenden Heizöltanks verursacht einen besonders hohen Sanierungsaufwand.
Im Nachfolgenden finden Sie einen umfassenden Bericht zur Gefahren- und Risikobeurteilung für die einzelnen Ortsteile. Zudem sind die Berechnungsergebnisse mit den vier ausgewählten Modellregen für jede Anschrift/Hausnummer aufgelistet (Tabellen A1-A11). Darüber hinaus stehen Ihnen Karten mit Gebäudegrundrissen zur Verfügung, anhand derer Sie für Ihre Liegenschaft weitergehende Informationen abrufen können (Risikokarten R1-R11).

Bitte

  • informieren Sie sich anhand obiger Listen und des Kartenmaterials, ob bei Ihrer(n) Immobilie(n) bzw. Ihrem angemieteten Wohnobjekt eine Überflutungsgefahr durch Starkregen gegeben sein könnte
  • durchdenken Sie vorsorglich Ihr(e) Vorbereitungen, Verhalten und Handeln für den Ereignisfall
  • überprüfen und treffen Sie vorsorglich bauliche und sonstige Vorkehrungen, die Einschaltung eines Fachplaners wird empfohlen
  • prüfen Sie etwaigen Versicherungsschutz (Elementarversicherung für Gebäude und Hausrat)
  • nutzen Sie im Bedarfsfall das Beratungsangebot der Gemeinde

 
Bitte ergreifen Sie im eigenen Interesse die Initiative und werden Sie vorsorglich aktiv!
Zu berücksichtigen ist generell, dass es sich bei den Untersuchungen um mathematische Verfahren basierend auf digitalen Geländedaten in Verbindung mit tatsächlich durchgeführten Vermessungen handelt und daher die Ergebnisse sicher mit einigen Unschärfen behaftet sind. Jedoch hat uns die Rückkoppelung aus der Bevölkerung im Rahmen der Vorstellung der angefertigten Sturzflutgefahrenkarten gezeigt, dass die dargestellten Ergebnisse der Wirklichkeit und den persönlichen Wahrnehmungen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen.
 
Im Rahmen des gemeindlichen Pilotprojekts erfolgt als nächster Bearbeitungsschritt die Maßnahmenentwicklung. Planung und Verwirklichung bautechnischer Maßnahmen der  Gemeinde zum Schutz gegen Wasser aus den Außenbereichen sind – sofern örtlich überhaupt möglich und durchführbar – erfahrungsgemäß zeitaufwendig, d. h. es kann bis zur Fertigstellung Jahre dauern.
 
Sturzfluten und Starkregenereignisse treten öfter und intensiver auf und es kann grundsätzlich jeden überall treffen. Deshalb ist es der Gemeinde ein großes Anliegen, die Ergebnisse der Untersuchungen transparent zu machen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und zur Eigenvorsorge zu animieren. Bei der Umsetzung von gemeindlichen Schutzmaßnahmen werden wir vielfach auf die Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen sein. Lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten, dass wir bestmöglich Vorbereitungen treffen können.
 
Hörlkofen im März 2020
 
Thomas Gneißl
1. Bürgermeister
 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.