Nutzung der Schulsportaußenanlagen
Die Gemeinde Wörth weist darauf hin, dass das Betreten der Schulsportaußenanlagen während der Unterrichtszeiten zwischen 8 Uhr und 16 Uhr nicht erlaubt ist.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass weder der Hartplatz noch die Laufbahn als Hundeübungsplatz genutzt werden darf. Vermehrt wurden jetzt auch auf den Grünflächen rund um das Schulgelände Hinterlassenschaften von Hunden aufgefunden. Wir appellieren an die Hundehalter die Hinterlassenschaft wieder mit zu nehmen, schließlich halten sich auch auf den Grünflächen Kinder und Jugendliche zu Unterrichtszwecken auf.