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Auslegung Planfeststellung ABS 38

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Die Deutsche Bahn legt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Planunterlagen für die ABS 38 zur Einsicht für die Bevölkerung aus.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird ausschließlich auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/anhoerungim Zeitraum vom 10.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024 (einen Monat) in elektronischer Form zur allgemeinen Einsichtnahme zugänglich gemacht. Zusätzlich wird diese Bekanntmachung dort veröffentlicht.
Für den Beginn der Einwendungsfrist ist diese elektronische Veröffentlichung maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese nicht.
Während des Auslegungszeitraums besteht die Möglichkeit, auf Verlangen eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist die Einsichtnahme in die o.g. Planunterlagen in Papierform in den Räumlichkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich telefonisch unter 0173/4068163, per Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de oder schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München.


Zudem besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in Papierform in der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen – nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08122 9759-0 – einzusehen. Die Papierunterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen, Erdinger Straße 8 a, 85457 Wörth, OT Hörlkofen im o. g. Zeitraum hinterlegt.

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